Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Umfang der Lieferverpflichtung
Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin
nicht aufgeführt sind, werden besonders in Rechnung gestellt. Änderungen sind uns innert zwei Tagen ab Datum der
Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen.
2. Preise
2.1 Die Preise verstehen sich netto ab Lager CH-6243 Egolzwil, oder falls im Angebot oder AB erwähnt ab Werk, oder eines anderen bezeichneten Lagerstandorts, immer aber inklusive Verpackung (ohne Tauschpaletten) und exkl. MwSt.
2.2 Bei Erhöhung von Steuern und Abgaben sowie Schwankungen der Rohstoffpreise behalten wir uns Preisänderungen gegebenenfalls auch bei laufenden Aufträgen vor.
2.3 Auf Lieferungen im Wert von weniger als Fr. 150,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Fr. 25,-. Für Muster- und
Probesendungen wird dieser Aufschlag bei Nachbestellung wieder gutgeschrieben.
3. Zahlung
3.0 Bei uns unbekannten Neukunden und Privatkunden gilt Vorkasse mit Zahlung innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
3.1 Lieferung auf Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen ab Lieferdatum/ Warenabgang netto in der angebotenen und oder bestätigten Währung sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung möglich.
Falls anstelle von Euro in sFr. bezahlt wird, so ist der Devisen Brief bzw. Verkaufskurs unserer Bank in Anwendung zu bringen.
3.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport und Ablieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden.
3.3 Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten.
Ungerechtfertiger Skonto oder sonstiger Abzug wird nachbelastet.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, Änderungen des Standortes der gelieferten Waren auf Anfrage bekanntzugeben. Wir können diesen Eigentumsvorbehalt nach
freiem Ermessen in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen.
5. Liefertermin
Die vereinbarten Liefertermine gelten als ungefähr und werden von uns wenn immer möglich eingehalten. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.Bei Lieferverzug ist der Käufer erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen dazu berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auszuüben. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
6. Transport und Montage
6.1 Kosten und Gefahr für den Verlad und Versand der Lieferung ab Werk, Verschiffungshafen oder unseremLager trägt der Besteller.
Er trägt dieses Risiko auch, wenn der Transport (DDU + DDP) durch Arcawa organisiert wird und allenfalls auch in den Preisen
inkludiert ist.
6.2 Allfällige Gebühren und Verzollungskosten sind, falls nicht ausdrücklich schriftlich erwähnt nicht inbegriffen.
6.3 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk oder Lager CH-6243 Egolzwil auf den Besteller
über. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, gehen sie ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf diesen über. 6.3
Für jede Lieferung stellen wir dem Besteller im Bedarfsfall eine Montageanleitung zur Verfügung. Der Besteller hat die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, selbst auf eigene Rechnung und Gefahr zu montieren.
7. Prüfung der Lieferung und Mängelrüge / Kein Recht auf Warenrückgabe.
Der Besteller hat die Lieferung sofort bei Erhalt äusserlich visuell zu prüfen und allfällige Transportschäden umgehend vom Fahrer quittieren zu lassen und uns zu melden. Allfällige Mängel der ausgepackten Ware sind unverzüglich, spätestens aber innert fünf
(5) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Eine Rücknahme der Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen, da in den meisten Geschäften kundenspezifische Anpassungen getätigt werden. (Sonderfertigung, Druck, Sonderzubehör, Rollenmontage etc.)
8. Garantie und Haftung
8.1 Wir garantieren, dass die bestellte Ware in einwandfreiem Zustand geliefert wird. Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, reparieren resp.
ersetzen wir auf unsere Kosten innert angemessener Frist.
8.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Montagevorschriften, übermässiger Belastung, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge aller weiteren Gründe,
die wir nicht zu vertreten haben.
8.3 Bei Lieferungen an gewerbliche Nutzer, ist die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftpflichtgesetz BGBL 1988/99 resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können
ausgeschlossen.
8.4 Die Garantiezeit beträgt 36 Monate ab Lieferung. Gebrauchtware 3 Monate.
8.5 Jeder weitere über die Garantieleistungen gemäss Ziff. 8.1-8.4 hinausgehende Anspruch des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, ist wegbedungen. Dies gilt auch für Mängelfolgeschäden.
9. Gültigkeit der Bedingungen
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle Geschäfte mit Arcawa verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diese AGB behalten Ihre Gültigkeit, auch wenn Teile daraus für Ungültig erklärt werden. (Salvat. Klausel)
10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Dieses Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht.
10.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist CH-6243 Egolzwil.
10.3 Gerichtsstand ist ausschliesslich Luzern.
Mit freundlichen Grüssen der Geschäftsleitung der Arcawa GmbH,
CH-6243 Egolzwil , Februar 2018